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Samstag, 26. November 2011

Stuttgart 21: die Jeinfrage!

Die Nervosität ist groß, im Ländle. Es geht um die bislang wohl wichtigste Entscheidung der Kehrwochenschildbürger. Es geht um das Ja. Und um das Nein. Wobei das Nein ein Ja ist und das Ja ein Nein. Denn es geht um Stuttgart 21, um Kopf oder Zahl, also um Kopfbahnbhof oder Zahlbahnhof. Ja nein, wer Stuttgart hört, versteht seit langem nur noch Bahnhof.

Morgen ist die Volksabstimmung über das - wörtlich: S 21 Kündigungsgesetz. Die Gesetzesvorlage, die den Schwaben in der Wahlkabine vorgelegt wird, hat folgenden Wortlaut:

"Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21 - Kündigungsgesetz) § 1 Kündigung der Vereinbarungen. Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben. § 2 Inkrafttreten. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."

Der volljährige Schwabe darf dann mit einem einzigen Kreuz geizen. Er muss es bei Ja oder Nein setzen. Was aber bedeutet Nein? Was Ja? Ein Wahlplakat am Charlottenplatz in Stuttgart klärt auf: "Park oder Gleis? Nein!" Alles klar? Nicht? Gut, dass heute noch Buttons verteilt wurden. Mit einem Ja darauf. Klein gedruckt hieß es: "Ja für S 21".

Dumm nur, dass der- oder diejenige, derdiedas Ja für S 21 wählen will, ein Nein ankreuzen muss. Nur wer Park oder Gleis will, der darf beide Kreuze machen, für ein klares Jein!

S 21 steht für 21 Prozent Sicherfalschwähler.

Sonntag, 13. November 2011

Gefahrguttransport mit der Deutschen Post

Normalerweise machen es Omis mit ihren Enkeln. Doch auch in der Werbebranche ist mir dies nun passiert: Ein sehr guter Freund, der junge Menschen zu Berufskommunikatoren ausbildet, schickte mir eine Karte zum Geburtstag - darin enthalten ein Geldschein, fette fünf Euro. "Du bist doch Schokoladenfreund. Kauf dir eine gute Tafel!", schrieb der Freund. Wie einst meine Omi.

Nur: Die Deutsche Post spielte nicht mit. Sie überlegte sich gut, ob der wertvolle Inhalt dieses Schreibens bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen überhaupt gefahrlos durch Bayern transportiert werden könne. Wenn sich das rumspricht, etwa durch Blog-Einträge, man denke nur an die großen Postraube...

Exakt 35 Tage ließ sich die Post für den heiklen Geldtransport Zeit. Dann kam das Barvermögen an, im verschlossenen Umschlag, der wiederum in einem Umschlag der Deutschen Post war - Sicherheit geht vor. Sogar ein Begleitschreiben des Kundenservices Brief war dabei, der mit dem eindrucksvollen Satz begann: "Uns liegt eine Briefsendung vor, die wir Ihnen zuordnen konnten."

Das war wahr. Weiter hieß es: "Standardbriefe sind eine preiswerte Möglichkeit, schriftliche Mitteilungen zu versenden. Sie eignen sich jedoch nicht für den Versand von Bargeld oder Wertgegenständen. Deshalb schließen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bargeld als Inhalt von normalen Briefen aus."

Uups. Woher aber wusste denn die "Mail & Logistic Group", wie es auf deren Brief heißt, dass so viel Geld in diesem Umschlag war. Man konnte es nicht ahnen - selbst, wenn man den Brief mit der hellsten Lampe durchleuchtete. Das bleibt für mich ein offenes Briefgeheimnis.

Schön jedenfalls ist der Schlusssatz des DHL-Geldtransporteurs, man bedenke, 35 Tage nach Absenden des wertvollen Briefes: "Wenn wir Sie weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen dürften, würden wir uns freuen."

Mittwoch, 9. November 2011

Burger King: Jetzt kaufen!

Wie so oft, wenn ich das freundliche Büro-Hochhaus im Münchner Osten abends verlasse, zwingt mich der Hunger zu Esso-Tankstelle oder Burger King. Esso hat öliges Thunfischzeugs auf läbbrigen Toastscheiben oder sogenanntes Chicken Tandori in dreieckigem Plastik verpackt zu Wucherpreisen im Angebot und den Nachteil, bereits um 23 Uhr zu schließen.

Burger King hat arbeitnehmerfreundlich bis 1 Uhr nachts geöffnet und einen Drive-in, um Whopper & Co quasi während der Heimfahrt inhalieren zu können. Mein Nachteil: Eine Bestellung bei einem Fastfoodladen ist für mich Hochstress. Schon beim Gedanken an die Blechstimme des Bestellannehmkastens werde ich nervös, dann ständig dieses "Mit Käse, mit Schinken, mit Gurke...?", obwohl ich doch klare Regieanweisungen gebe.

Hoch konzentriert fahre ich neulich zum Drive-in-Bestellgerät. "Ihre Bestellung bitte!" Ich verlange wörtlich: "Einen Burger King bitte". Die Antwort: "Mit oder ohne?" Darauf von mir ein klares "Ohne!"
"Sie wollen also einen Burger King ohne Mitarbeiter kaufen?"

Sonntag, 6. November 2011

Der hybride Traum

Es war das große Thema des Jahres, bei den Medienmenschen: Hybrid-TV. Man sieht darin langfristig große Erlöse, im Zusammenspiel mit Online und Fernsehen. Werbeerlöse und Vertriebserlöse. Paid Content wird jetzt in völlig neuen Zukunftsdimensionen vergöttert. Szenarien wie das unmittelbare Ordern von Produkten aus dem Werbespot heraus, per Click von der Couch aus, wurden durchgespielt und sind längst auch technisch umsetzbar.

Diese scheinbar offensichtlich sinnvolle Verschmelzung von Internet und TV feierte man auf mehreren Branchenveranstaltungen, etwa der IFA in Berlin oder auch den Medientagen in München. Große Reden wurden dazu geschwungen. Schöne Texte, so auch von ProSiebenSat.1-Vorstand Thomas Ebeling.

Doch wie sieht es zuhause aus, bei einem Fernseh-Chef wie Thomas Ebeling? Schaut er schon richtig hybrid? Vorbildlich? "Ich sitze noch mit dem Laptop auf den Knien vor dem Fernseher", gibt er gegenüber der neuen Zeitschrift LEAD digital unverblümt zu. Und er nennt auch den Grund: Seine bevorzugte TV-Marke sei ein "Late Follower".

Seine Marke ist Bang & Olufsen. Da heißen Fernsehgeräte etwa "Beo Vision". Und der Slogan des Designgeräteherstellers lautet: "Von unseren Träumen in Ihr Leben." Und das sind keine hybriden Träume.